
Aktuell eine Nachricht des Studiengangkoordinators:
Zum Ende der Studienzeit kann es vorkommen, dass Studierenden einzelne Prüfungen wegen Nichtbestehens fehlen und dadurch länger studiert werden muss. Dies ist ein völlig normaler Vorgang. In einzelnen Fällen wurden die jeweiligen Prüfer um Zusatzprüfungen gebeten. Generell ist zu beachten, dass kein Anspruch auf solche Zusatzprüfungen besteht und solche aus Kapazitätsgründen in der Regel auch nicht abgehalten werden können. Weiterhin liegen den Prüfern nicht die nötigen Informationen vor um zu beurteilen ob ein Härtefall vorliegt. Deshalb ist es sinnlos die Prüfer direkt anzusprechen.
Falls im Einzelfall das Vorliegen einer Härte (z.B. Krankheit, besondere persönliche Gründe) vermutet wird, die das Abhalten einer Zusatzprüfung rechtfertigen könnte, ist vom Studierenden ein formloser, schriftlicher Antrag auf Zusatzprüfung zu stellen, in dem die Gründe angegeben werden. Der Antrag sollte zu Händen des Studiengangskoordinators an den zuständigen Prüfungsausschuss (Informatik bzw. Medieninformatik) gerichtet sein. Der Prüfungsausschuss beurteilt den Antrag, entscheidet ob eine Zusatzprüfung abgehalten werden sollte und setzt sich gegebenenfalls mit den in Frage kommenden Dozenten in Verbindung.
Falls Studierende im Anschluss an den Bachelor ein Masterstudium am Institut für Informatik aufnehmen wollen, sind die folgenden beiden Punkte von besonderer Bedeutung: